\n Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Dr. Paul Hadrossek, Fabian Müller \n E-Mail: info@kinderheldin.de \n Fax: +49 (0) 30 577 02 58 29\n
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\n Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg \n Registernummer: HRB 167189 B \n Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem. § 27a UStG: DE 300756104\n
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Inhaltlich Verantwortlicher nach § 55 Abs.II RStV: Dr. Paul Hadrossek, Anschrift siehe oben. Hinweis zu externen\n Links: Mit Urteil vom 12. Mai 1998, “Haftung für Links” (312 O 85/98) hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden,\n dass\n man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so\n das LG\n - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Hiermit distanzieren\n wir\n uns ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf unserer Website und erklären, dass wir uns diese\n Inhalte\n nicht zu Eigen machen.
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Die für die Kinderheldin GmbH tätigen Hebammen und Entbindungspfleger sind in Berlin und Bayern ansässig. Sie\n führen\n die Berufsbezeichnung: Hebamme | Entbindungspfleger, verliehen in der Bundesrepublik Deutschland.
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Zuständige Aufsichtsbehörde für die für Kinderheldin GmbH tätigen Hebammen und Entbindungspfleger: Landesamt für\n Gesundheit und Soziales Berlin (für in Berlin ansässige Hebammen | Entbindungspfleger) und die unteren Behörden für\n Gesundheit, Veterinärwesen, Ernährung und Verbraucherschutz in Bayern (für in Bayern ansässige Hebammen |\n Entbindungspfleger).
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Der Beruf der Hebamme | des Entbindungspflegers ist geregelt durch das Hebammen-Gesetz (HebG), sowie die\n Berufsordnungen für Hebammen und Entbindungspfleger der Länder. Für die für die Kinderheldin GmbH tätigen Hebammen\n und\n Entbindungspfleger sind das die Berufsordnung für Hebammen und Entbindungspfleger des Landes Berlin (HebBO Berlin)\n und\n die Bayerischen Hebammenberufsordnung (BayHebBO) in der jeweils gültigen Fassung.
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Hinweis zur Streitbeilegung: Die EU-Kommission bietet die Möglichkeit zur Online-Streitbeilegung auf einer von ihr\n betriebenen Online-Plattform. Diese Plattform ist über den externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu\n erreichen. Zu einer Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren sind wir nicht verpflichtet und können die Teilnahme an\n einem solchen Verfahren leider auch nicht anbieten.
\n\n',confidence:"
Da die bei Kinderheldin tätigen Hebammen aufgrund ihrer Berufsordnungen zur Verschwiegenheit über alle Tatsachen verpflichtet sind, die ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut werden, was auch nichtmedizinische Tatsachen umfasst, ist es für die Abrechnung, welche über einen externen Dienstleister erfolgt, aber auch für die Vermittlung von Dienstleistungsverträgen im Rahmen der Beratung erforderlich, dass der Kunde die Hebammen von der Schweigepflicht entbindet. Ich erkläre daher ausdrücklich meine Zustimmung zur Entbindung der bei Kinderheldin tätigen Hebammen von ihrer berufsrechtlichen Schweigepflicht, insoweit dies für die Bereitstellung und Erbringung der von Kinderheldin angebotenen Dienstleistungen sowie für die dazu notwendigen Prozesse erforderlich ist.
Du bist freiberufliche Hebamme und möchtest während der Corona-Krise ab sofort Geburtsvorbereitungs- oder Rückbildungskurse online leiten?
Möchtest Du (werdende) Eltern trotz der Kontakteinschränkungen persönlich unterstützen? Kannst Du Dir vorstellen, kurzfristig live online Geburtsvorbereitungs- oder Rückbildungskurse zu geben? Musst Du wegen der Corona-Krise momentan auf Einkünfte verzichten?
Dann melde Dich einfach bei uns. Das Team von Kinderheldin unterstützt Dich während der Coronakrise dabei, Schwangere und Familien online zu erreichen.
Hast Du Interesse an einer Kursleitung für Online-Kurse über Kinderheldin?
Findest du nicht auch, dass es im digitalen Zeitalter möglich sein muss, bei aufkommenden Fragen direkt Fachpersonal zu erreichen, ohne umständlich im Netz die vielen unterschiedlichen Informationen mühsam recherchieren und einordnen zu müssen?
Über Kinderheldin sind Hebammen direkt online erreichbar und stehen für jegliche Fragen zur Verfügung. Kinderheldin schließt so die Lücke zwischen der ambulanten Versorgung und der Recherche im Internet und dient somit als Ergänzung zur bestehenden Versorgung und nicht als Ersatz.
Kinderheldin & Freiberuflichkeit
Kinderheldin kann von Frauen und Familienangehörigen zusätzlich zur ambulanten oder stationären Hebammenbetreuung laut Hebammenhilfevertrag genutzt werden, ohne dass ihnen oder den betreuenden Hebammen dadurch Leistungen gekürzt werden.
Auch eine Mitarbeit bei Kinderheldin lässt sich gut mit der freiberuflichen Tätigkeit verbinden: Kinderheldin bietet Dir ein Anstellungsverhältnis mit einer festen Anzahl an Wochenstunden. Deine Beratungszeiten werden anhand eines Dienstplans organisiert und können ortsunabhängig durchgeführt werden.
Zukunft mitgestalten
Möchtest Du Deine und die Zukunft der Gesundheitsversorgung von Eltern und Kindern mitgestalten? Du willst Deine Fähigkeiten und Dein Expertenwissen als Hebamme einsetzen, um etwas zu bewegen?
Dann werde doch Kooperationspartnerin oder Teil unseres Teams. Schreib uns einfach an. Wir beantworten Dir gern Deine Fragen. Unseren Kontakt findest Du am Ende dieser Seite.
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