Schweigepflichtsentbindung
Da die bei Kinderheldin tätigen Hebammen aufgrund ihrer Berufsordnungen zur Verschwiegenheit über alle Tatsachen verpflichtet sind, die ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertraut werden, was auch nichtmedizinische Tatsachen umfasst, ist es für die Abrechnung, welche über einen externen Dienstleister erfolgt, aber auch für die Vermittlung von Dienstleistungsverträgen im Rahmen der Beratung erforderlich, dass der Kunde die Hebammen von der Schweigepflicht entbindet.
Ich erkläre daher ausdrücklich meine Zustimmung zur Entbindung der bei Kinderheldin tätigen Hebammen von ihrer berufsrechtlichen Schweigepflicht, insoweit dies für die Bereitstellung und Erbringung der von Kinderheldin angebotenen Dienstleistungen sowie für die dazu notwendigen Prozesse erforderlich ist.