Was ist eine Vaterschaftsanerkennung?
Die beurkundete Vaterschaft schafft verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Vater und Kind mit unterhalts- und erbrechtlichen Folgen. Das Sorgerecht und die Wahl des Familiennamens des Kindes sind davon unabhängige Erklärungen.
Wer braucht eine Vaterschaftsanerkennung?
Eine Vaterschaftsanerkennung bzw. gerichtliche Vaterschaftsfeststellung wird immer dann nötig, wenn die Eltern des Kindes nicht verheiratet sind. Sind Mutter und Vater zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes miteinander verheiratet, gilt automatisch der Ehemann als Vater des Kindes. Er muss sich also nicht weiter zur Vaterschaft erklären. Wird das Kind aber nicht in eine Ehe hineingeboren, muß der biologische Vater, um vor dem Gesetz als Vater zu gelten, eine Vaterschaftsanerkennung unterschreiben.
Wann beantrage ich die Vaterschaft am besten?
Die Vaterschaft kann zwar jederzeit anerkannt werden. Ich empfehle Dir allerdings die Anerkennung schon vor Geburt des Kindes zu machen. Das hat den Vorteil, dass Du als Vater dann auch in die Geburtsurkunde Deines Kindes mit aufgenommen werden kannst. Außerdem kannst Du dir die Organisation im Wochenbett sparen, um dich in dieser Zeit lieber um die neue Familie zu kümmern.
Wie läuft die Anerkennung ab?
Die Vaterschaftsanerkennung kann nur persönlich erklärt werden, auch die Zustimmungserklärungen der Mutter und ggf. eines noch nicht geschiedenen Ehemannes können nur persönlich abgegeben werden. Du musst die Anerkennung der Vaterschaft gegenüber einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter der zuständigen Stelle erklären, die öffentliche Urkunden ausstellen darf. Die Mutter des Kindes muss der Anerkennung zustimmen. Hinweis: Du und die Mutter Deines Kindes können die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmung zusammen oder getrennt erklären. Die Mitarbeitenden der zuständigen Stelle fassen Deine Erklärung und die Zustimmungen in einer öffentlichen Urkunde zusammen. Du erhälst davon eine beglaubigte Kopie.
Nach der Beurkundung erhält das Standesamt des Geburtsortes des Kindes beglaubigte Kopien über
die Anerkennung der Vaterschaft und
die Zustimmungserklärung der Mutter.
Wenn Du die Vaterschaft bereits vor der Geburt anerkannt hast, wird Dein Name in die Geburtsurkunde eingetragen. Bei einer Anerkennung nach der Geburt stellt das Standesamt am Geburtsort des Kindes eine neue Geburtsurkunde aus.
Zuständige Stellen
Jedes Amtsgericht (kostenpflichtig)
jeder Notar oder jede Notarin (kostenpflichtig)
das örtliche Standesamt (kostenfrei)
das örtliche Jugendamt (kostenfrei)
Voraussetzungen
Das Kind hat rechtlich noch keinen Vater.
Alle erforderlichen Zustimmungen liegen vor, d.h. wenn Du oder die Mutter jünger als 18 Jahre sind, müssen auch eure gesetzlichen Vertreter beziehungsweise die der Mutter zustimmen.
Jeder Beteiligter und jede Beteiligte ist persönlich anwesend.
Erforderliche Unterlagen für die Erklärung des Vaters:
Personalausweis oder Reisepass des Vaters
vor der Geburt: Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (z.B. Mutterpass)
nach der Geburt: Geburtsurkunde des Kindes
Erforderliche Unterlagen für die Zustimmung der Mutter:
Personalausweis oder Reisepass der Mutter
Erfolgt die Zustimmung getrennt von der Anerkennung:
beglaubigte Kopie der Anerkennungserklärung des Vaters
vor der Geburt: Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (z.B. Mutterpass)
nach der Geburt: Geburtsurkunde des Kindes
Für weitere Zustimmungserklärungen (z.B. von gesetzlichen Vertretern eines minderjährigen Elternteils):
Personalausweis oder Reisepass der zustimmenden Personen
beglaubigte Kopie der Erklärung, der zugestimmt wird
eventuell Nachweise über die Stellung als gesetzlicher Vertreter
Hinweis: Manchmal benötigst Du weitere Unterlagen. Erkundige Dich bei der zuständigen Stelle, damit Du Dir unnötige Wege sparst!
Tipp: Wenn Du die Vaterschaft beim zuständigen Jugendamt anerkennen lässt, kannst Du gleichzeitig eine Erklärung über das Sorgerecht abgeben.
Alles Gute für’s Vatersein wünscht Dir Dein Team von Kinderheldin